Donnerstag, 11. August 2016

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter:

Sichern Sie Ihre Konsumfähigkeit im Alter: Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut! Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so s...

Hausrat auf Reisen – Weltweiter Schutz für Hab und Gut!



Sommerzeit ist Urlaubszeit! Wohl kaum eine andere Urlaubsperiode wird so sehnsüchtig herbeigesehnt wie die großen Sommerferien – egal, ob gestresste Geschäftsleute, frisch verliebte Pärchen oder Kinder.
Trotzdem: Während einer Reise kann es – wie im Alltag auch – zu vielen unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Braucht man daher für den Urlaub speziellen Versicherungsschutz für die Dinge, die uns während der schönsten Zeit im Jahr begleiten? Was bringt eine Reisegepäckversicherung tatsächlich? In welchem Zusammenhang steht die Hausratversicherung?
lassen Sie uns die Sache mit der Hausratversicherung erst einmal näher betrachten: Den Punkt „Außenversicherung“ finden Sie in jeder Leistungsübersicht. Das ist wichtig, da sich der komplette Hausrat nicht ständig innerhalb der Wohnung befindet. Denken wir dabei an Freizeitaktivitäten, Hobbys oder eben dem Urlaub, wo der ein oder andere Gegenstand gern einmal „ausgelagert“ wird. Sei es das Smartphone, welches uns ohnehin schon ständig überallhin begleitet, oder schlichtweg der Koffer mit Kleidung.

Geltungsbereich – weltweit!

Die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung gewährt unter folgenden Voraussetzungen Versicherungsschutz außerhalb des Versicherungsortes:

Es handelt sich um Sachen, die im Eigentum des VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen


http://www.waizmanntabelle.de/vergleich/index/295

Wollten Sie sich Urlaub um Ihre Zahnversicherung kümmern? 


Soweit fremdes Eigentum vorliegt, müssen die Sachen dem Gebrauch der vorgenannten Personen dienen

Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung

Doch dieser Punkt ist eben nicht bei allen Versicherern gleich. So variiert beispielsweise je nach Tarif die Zeitliche Begrenzung von drei bis zwölf Monaten (Musterbedingung GDV: Drei Monate), in dem der Hausrat außerhalb der Wohnung versichert ist. Auch die Höhe der Entschädigung ist unterschiedlich. So ist nach den Bedingungen der GDV die Außenversicherung auf 10 % der Versicherungssumme, max. 10.000 Euro, begrenzt.

Beispiel: Während sich der Versicherungsnehmer am Pool des Hotels aufhält, wird sein verschlossenes Hotelzimmer aufgebrochen und die Kamera entwendet. Hier liegt ein Einbruchdiebstahl vor, für den Außenversichersicherungsschutz besteht. Der einfache Diebstahl wäre hingegen nicht abgedeckt!

Lösungen: unsere Deckungskonzepte

Natürlich haben auch wir mit unseren Kooperationspartnern – der AIG (Wüba) und der Würzburger – Deckungskonzepte ausgehandelt, die weitaus bessere Bedingungen enthalten als die vorgegebenen Muster des GDV oder als die der meisten anderen Gesellschaften. Hier ein kurzer Überblick der Highlights:

Im Gegensatz zu der GDV-Vorgabe besteht bei unseren Deckungskonzepten keine zeitliche Begrenzung auf die Außenversicherung.

Versichert sich auf Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat, wie z. B. der einfache Diebstahl, wozu auch Bargeld gezählt werden darf. Die versicherten Sachen sind also nicht eingeschränkt!

Auch die Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen auf Reisen ist nennenswert. Beispiel: Frau M. macht mit ihrem Ehemann eine Kreuzfahrt. Beim Fotografieren der Delfine fällt ihr Handy ins Meer.

Ist eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert?

Viele Hausrattarife – im speziellen unsere Deckungskonzepte – bieten Ihren Kunden ausreichend Schutz, so dass eine Reisegepäckversicherung nicht mehr notwendig ist. Dennoch kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, über den Abschluss nachzudenken, nämlich dann, wenn Ihr Kunde teure Sportausrüstung mit sich führt (z. B. Tausch- oder Surfausrüstung, Skier, Snowboards, Fahrräder). Auch wenn er als Kameramann oder Filmer unterwegs ist oder, wenn er besonders edle Brillenmodelle, teure Rollstühle oder Prothesen transportiert.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reisegepäckversicherung dann wichtig ist, wenn wertvolles Gepäck mitgeführt wird. Auch, wenn die Deckungssummen aus der Hausratversicherung nicht ausreichen, kann  die RGV sinnvoll sein. Als letzter Punkt sollten Sturm- und Hagelschäden genannt werden. Laut GDV werden sie im Rahmen der Außenversicherung nur ersetzt, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Leider können wir Ihnen auch im Rahmen unserer Deckungskonzepte keine Alternative anbieten. Sollten Sie großen Wert auf Schutz auch außerhalb von Gebäuden legen, empfiehlt es sich ebenfalls, die Reisegepäckversicherung zu überdenken.

Finanzfachwirt (FH)
 Stefan Plenk
Königsseer Str. 3
83471 Berchtesgaden
Tel.: 08652-964970